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OVG Hamburg, 15.04.1998 - Bs V 112/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt; …
Auszug aus OVG Hamburg, 15.04.1998 - Bs V 112/97
Für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt worden ist (im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 18.11.1997, BVerwG 1 C 22.96).Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 20 Abs. 4, 17 AuslG setzt voraus, daß der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor Erreichen der Volljährigkeit gestellt wird.Zu den Voraussetzungen des § 20 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AuslG.